
Ständige Fortbildung gerade auch im Hinblick auf die europäischen Rechtsentwicklungen sind ebenso selbstverständlich wie das Engagement in der Lehre. Regelmäßig führen wir Seminare für Anwälte, Architekten und Ingenieure durch.
Die Arbeit im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein mit inzwischen mehr als 3.000 Mitgliedern bietet reichlich Gelegenheit, das berufspolitische Umfeld mitzugestalten
(www.arge-baurecht.com).
Seit 2006 ist Rechtsanwältin Heike Rath federführend für den HOAI-Kommentar Pott/Dahlhoff/Kniffka/Rath verantwortlich,
dessen
9. Auflage mit Unterstützung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Dipl.-Ing. Lutz Lange und Dipl.-Ing. Matthias Voigt Anfang 2011 erschienen ist. Neben Hinweisen zur Vertragsgestaltung findet der Leser viele Praxistipps und Abrechnungsbeispiele.
- Die wachsende Bedeutung des Kaufrechts am Bau und die Auswirkungen auf die Arbeit des freiberuflich tätigen Architekten
- Gebietet die „Parkettstäbe Entscheidung“ des BGH eine Neubestimmung des werkvertraglichen Nacherfüllungs- anspruchs?
- Der Architekt schuldet das Entstehenlassen eines mangelfreien Bauwerks – kritische Anmerkungen zu einer gängigen Behauptung
- Die Honorierung von Planungsänderungen
- Änderungen im Steuerrecht – Auswirkungen für Architekten
- Änderungen im Steuerrecht – Auswirkungen für Baurechtler
