Die Berufsbezeichnung Rechtsanwältin wurde Heike Rath am 03.04.1989 und Lena Rath am 16.04.2009 zuerkannt. Beide Rechtsanwältinnen sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und Berufsregeln verpflichtet, die mit folgendem Link aufgerufen werden können: www.brak.de/seiten/06.php

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